EU-Produktsicherheitsverordnung: Online-Kennzeichnungspflicht ab dem 13.12.2024
Alle von uns vertriebenen Produkte unterliegen nicht der Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR, da sie vor dem Inkrafttreten zum 13.12.2024 schon in unserem Shop marktzugänglich waren.
Werden neue Produkte ins Sortiment aufgenommen, wird die Richtlinie selbstverständlich auf der Produktseite angewendet.
Nachfolgend veröffentliche ich schon bald eine Liste mit Kontaktangaben meiner Lieferanten, falls eine direkte Anfrage von euch gewünscht ist.